Der digitale finale Rettungsschuss: Eine echte Alternative
August 12th, 2009 meDass das Geschäft mit der Misshandlung von Kindern zu den verabscheuungswürdigsten Straftaten überhaupt zählt, steht ausser Debatte. Gerade deswegen sollte jeder vernünftig denkende Mensch von der Politik verlangen, besonders hart und effizient gegen Verbreiter solcher Medien vorzugehen.
Statt einer leicht zu umgehenden DNS-Umleitung mit reinem Symbolcharakter fordern wir deshalb ein grundgesetzkonformes, mehrstufiges Abwehrsystem folgender Funktionsweise:
1. Sobald die Fahnder des BKA auf ein rechtswiedriges Angebot stoßen, übermitteln sie sofort einen strafbewehrten Löschbefehl an den hostenden Provider.
2. Wird darauf binnen 24 Stunden nich reagiert (wobei Untersuchungen gezeigt haben, dass dies selten der Fall ist), wird zum “digitalen finalen Rettungsschuss” angesetzt: Das BKA nutzt hierbei bereits vorhandene Netzkapazitäten, um eine weitläufige DDoS-Attacke gegen den illegalen Server auszuführen.
3. Um die vom Grundgesetz verlangte Gewaltenteilung zu wahren, muss nach der Anwendung unverzüglich die Staatsanwaltschaft unterrichtet werden. Statistiken über erfolgreiche Angriffe werden vom BKA veröffentlicht, um mehr Transparenz zu schaffen. Hierbei werden allerdings nur die ersten beiden Oktette der angegriffenen IP Adresse genannt, um ähnlich wie bei anderen Kriminalberichten Nachahmer zu verhindern und laufende Ermittlungen nicht zu beinträchtigen.
Kleinere, private Server werden diesem Angriffstyp wohl kaum standhalten können, während große, in Serverfarmen untergebrachte Hosts wohl schon alleine zur Wahrung ihres legitimen Geschäfts dem ersten Löschbefehl unmittelbar Folge leisten. Wie jeder einzelstaatliche Eingriff in ein internationales Netzwerk wirft natürlich auch diese Methode rechtliche Fragen auf. Durch eine DDoS-Attacke der angestrebten Größenordnung ist ausserdem, ähnlich wie bei andersartiger staatlicher Gewaltanwendung auch, begrenzter Kollateralschaden an ziviler Infrastruktur nicht auszuschliessen.
Darum ist hier, wie immer dann, wenn zum Schutz eines Grundrechts in ein anderes eingegriffen wird, eine vorsichtige Abwägung nötig. Ziel ist die Verteidigung der Kinder, deren schmachvolle Vergewaltigung kommerziellen Interessen einiger Krimineller dient. Schaffen wir dazu ein intransparentes Zensursystem, so opfern wir gleichzeitig ein anderes zentrales Prinzip des Rechtsstaats, nämlich die Gewaltenteilung. Geben wir dem BKA stattdessen die Mittel, wirklich effizient gegen diese Verbrecher vorzugehen, so übertragen wir nur bereits vorhandenes Polizeirecht in den digitalen Bereich: Nämlich das Recht, in akuten Bedrohungsszenarien zum Schutz des Opfers Gewalt anzuwenden – unter Inkaufnahme möglicher Folgen.
–> Wird als offener Brief an alle Fraktionen versandt. Bitte unterstützt diese Aktion, in dem ihr kommentiert und dabei eure Emailadresse hinterlasst, sowie diesen Post bei Twitter verbreitet!