Der digitale finale Rettungsschuss: Eine echte Alternative
Dass das Geschäft mit der Misshandlung von Kindern zu den verabscheuungswürdigsten Straftaten überhaupt zählt, steht ausser Debatte. Gerade deswegen sollte jeder vernünftig denkende Mensch von der Politik verlangen, besonders hart und effizient gegen Verbreiter solcher Medien vorzugehen.
Statt einer leicht zu umgehenden DNS-Umleitung mit reinem Symbolcharakter fordern wir deshalb ein grundgesetzkonformes, mehrstufiges Abwehrsystem folgender Funktionsweise:
1. Sobald die Fahnder des BKA auf ein rechtswiedriges Angebot stoßen, übermitteln sie sofort einen strafbewehrten Löschbefehl an den hostenden Provider.
2. Wird darauf binnen 24 Stunden nich reagiert (wobei Untersuchungen gezeigt haben, dass dies selten der Fall ist), wird zum “digitalen finalen Rettungsschuss” angesetzt: Das BKA nutzt hierbei bereits vorhandene Netzkapazitäten, um eine weitläufige DDoS-Attacke gegen den illegalen Server auszuführen.
3. Um die vom Grundgesetz verlangte Gewaltenteilung zu wahren, muss nach der Anwendung unverzüglich die Staatsanwaltschaft unterrichtet werden. Statistiken über erfolgreiche Angriffe werden vom BKA veröffentlicht, um mehr Transparenz zu schaffen. Hierbei werden allerdings nur die ersten beiden Oktette der angegriffenen IP Adresse genannt, um ähnlich wie bei anderen Kriminalberichten Nachahmer zu verhindern und laufende Ermittlungen nicht zu beinträchtigen.
Kleinere, private Server werden diesem Angriffstyp wohl kaum standhalten können, während große, in Serverfarmen untergebrachte Hosts wohl schon alleine zur Wahrung ihres legitimen Geschäfts dem ersten Löschbefehl unmittelbar Folge leisten. Wie jeder einzelstaatliche Eingriff in ein internationales Netzwerk wirft natürlich auch diese Methode rechtliche Fragen auf. Durch eine DDoS-Attacke der angestrebten Größenordnung ist ausserdem, ähnlich wie bei andersartiger staatlicher Gewaltanwendung auch, begrenzter Kollateralschaden an ziviler Infrastruktur nicht auszuschliessen.
Darum ist hier, wie immer dann, wenn zum Schutz eines Grundrechts in ein anderes eingegriffen wird, eine vorsichtige Abwägung nötig. Ziel ist die Verteidigung der Kinder, deren schmachvolle Vergewaltigung kommerziellen Interessen einiger Krimineller dient. Schaffen wir dazu ein intransparentes Zensursystem, so opfern wir gleichzeitig ein anderes zentrales Prinzip des Rechtsstaats, nämlich die Gewaltenteilung. Geben wir dem BKA stattdessen die Mittel, wirklich effizient gegen diese Verbrecher vorzugehen, so übertragen wir nur bereits vorhandenes Polizeirecht in den digitalen Bereich: Nämlich das Recht, in akuten Bedrohungsszenarien zum Schutz des Opfers Gewalt anzuwenden - unter Inkaufnahme möglicher Folgen.
–> Wird als offener Brief an alle Fraktionen versandt. Bitte unterstützt diese Aktion, in dem ihr kommentiert und dabei eure Emailadresse hinterlasst, sowie diesen Post bei Twitter verbreitet!
August 12th, 2009 at 7:46 am
1) Vor dem versenden, nochmal ueberarbeiten, rechtscheibung und so, ne?
2) Du forderst einen aktiven Verstoss gegen nationales Recht, als Massnahme? DDoS ist illegal, auch fuer die Polizei, und ich moechte nichtmal drueber nachdenken, wie ein DDoS gegen einen auslaendischen Server aufgenommen wird … (Cyberwar anyone?)
3) “begrenzte Kollateralschaeden”? Dir ist schon bewusst, dass man damit einen Server mit eventuell 100ten Webseiten lahmlegen wuerde? Ja, vermutlich keine grossen, aber mit shared hosting … das kann schon massiv treffen.
4) Wieso NACH der Anwendung? Das Recht sieht eigentlich vor, dass so etwas VORHER abgesegnet wird.
5) IP-Adressen (selbst teilweise) bringen rein gar nichts. Wozu muss man das Ziel ueberhaupt angeben?
6) Selbst mit nur den ersten beiden Okteten wird es mehr als genug “vigilante” geben, die dann halt das komplette Netz NOCHMAL DDoSen, “weils geht” und “KiPo scheisse ist”.
Theoretisch eine brauchbare Idee, aber mit viel zu vielen praktischen Luecken. Sorry.
Ist aber sicher ausbaubar …
August 25th, 2009 at 5:02 am
Du hast meine Meinung vor einer Woche gehört. So einen ausgemachten Bullshit habe ich selten gehört.
Was Hardy da schreibt, dem stimme ich weitestgehend zu. Bin aber momentan noch der Meinung, dass dem Staat momentan noch die Kompetenzen fehlen, im Internet rumzupfuschen. Ich misch mich ja auch nicht in deren Wirtschaftspolitik ein.
Das WWW hat in seiner momentanen chatoisch-anarchistischen Form gute 15 Jahre funktioniert, das restliche Internet teilweise sogar noch länger. Da wird es die nächsten 2-3 Jahre auch noch schaffen, bis sich die Entscheidungsträger nennenswerte Kompetenzen aneignen können. Das muss keinesfalls so knall auf Fall kommen.